Erklärung zur Barrierefreiheit für die Hockenheimring Newsletter Website
Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://hockenheimring-newsletter.de/ veröffentlichte Website von Hockenheim-Ring GmbH.
Wir (Hockenheim-Ring GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit zur Hockenheimring Newsletter Website geben möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte bei uns unter:
Hockenheim-Ring GmbH
Am Motodrom 1
68766 Hockenheim
Telefon: +49 (0) 6205 950-0
Telefax: +49(0) 6205 950-299
E-Mail: info@hockenheimring.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die Hockenheimring Newsletter Website hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Unsere Website ist mit Ausnahmen mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines) WCAG-2.1 der Konformitätsstufen A und AA vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Fehlende Zoom-Unterstützung: Das viewport Meta-Tag enthält die Eigenschaft user-scalable=no, welche die Zoom-Funktionalität für Nutzer deaktiviert. | WCAG 1.4.4
Fehlende oder fehlerhafte Überschriftenstruktur:
Auf einzelnen Seiten fehlen korrekt ausgezeichnete Überschriften oder es werden aria-hidden-Attribute verwendet, wodurch Inhalte für Screenreader nicht erreichbar sind. (WCAG 1.3.1)
Fehlende Label für Formularelemente: Nicht alle Formularelemente verfügen über zugeordnete Labels oder ARIA-Labels, wodurch sie für Screenreader-Nutzer nicht eindeutig identifizierbar sind. | WCAG 3.3.2
Unzureichender Farbkontrast:
Einzelne Textbereiche weisen einen zu geringen Kontrast gegenüber dem Hintergrund auf, was die Lesbarkeit insbesondere für sehbeeinträchtigte Nutzer:innen beeinträchtigt. (WCAG 1.4.3)
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Leider konnten wir aufgrund des Umfangs der Website noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.09.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.09.2025 überprüft.
Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Der Hockenheimring arbeitet beständig an der Verbesserung der Website. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.